Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um Podcasts und Podcastwerbung

Downloads vs. Streams

Downloads und Streams sind wichtige Richtwerte oder KPIs, die einen Podcast bzw. seine Episoden messbar machen. Die meisten modernen Podcast-Apps laden Podcast-Folgen nicht mehr auf Vorrat herunter (“Download”), sondern streamen sie (“Stream”) oder laden sie während des Hörens herunter (auch das wird als “Stream” bezeichnet, auch wenn es eigentlich ein fortlaufender Download ist).

Beides sind wichtige Richtwerte oder KPIs, die einen Podcast bzw. seine Episoden messbar machen. Die meisten modernen Podcast-Apps laden Podcast-Folgen nicht mehr auf Vorrat herunter (“Download”), sondern streamen sie (“Stream”) oder laden sie während des Hörens herunter (auch das wird als “Stream” bezeichnet, auch wenn es eigentlich ein fortlaufender Download ist).

Die Begriffe “Stream” und “Download” werden zum Teil synonym verwendet, gewisse Plattformen sprechen auch von “Starts” und “Streams” (wobei jedes Abrufen als “Start” gezählt wird und ab 60 Sekunden Abspielen als “Stream”).

Bei den meisten Apps zählte noch vor einigen Jahren jede Abfrage einer Podcastfolge automatisch als Download, weil das Audio beim Anklicken sofort auf dem Gerät gespeichert wurde, um es dann ohne Buffering (also Zwischenladen) anhören zu können. Das heisst, sobald ein:e Hörer:in auf Play geklickt hat, wurde ein Download gezählt, unabhängig davon, ob die Folge ganz gehört wurde oder nur wenige Sekunden. 

Inzwischen arbeiten aber die meisten Medienplattformen und Podcast-Hoster mit dem IAB2.0-Standard des Interactive Advertising Bureau. Dieses hat gewisse technische Voraussetzungen festgelegt, um die Begriffe genauer zu definieren. Mit diesem Standard wird erst dann ein Download gezählt, wenn mindestens 60 Sekunden einer Folge angehört wurden. Die allermeisten Podcastanbieter arbeiten inzwischen mit fortlaufenden Downloads und nur die wenigsten noch mit echten Streams (bei denen die Verbindung zum Server bestehen bleibt und die ganze Folge gestreamt wird, während sie abgespielt wird), wie das IAB in der neuesten Ausgabe seiner Standards schreibt. Deshalb werden Streams nicht mehr explizit geregelt, sondern nur noch Downloads (IAB Guidelines 2.2).

Mehrere Abrufe der gleichen IP-Adresse werden ausserdem nicht doppelt gezählt, ausser es handelt sich um IP-Adressen von Büros oder Hotels, die von ganz unterschiedlichen Geräten oder Personen genutzt werden. So soll möglichst sichergestellt werden, dass die Angaben zu Unique Listeners (also einzelnen Hörer:innen, respektive Endgeräten), sowie die Angaben dazu, wie häufig eine Episode angehört wurde (oder eben gedownloadet) möglichst exakt und verlässlich sind.

 

 

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